Dienstreisekrankenversicherung Informationen zur rechtlichen Situation und zu Versicherungsmöglichkeiten |
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Eine Dienstreiseversicherung ist zwingend erforderlich |
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Eine Dienstreisekrankenversicherung ist für den Arbeitgeber eine zwingende Angelegenheit.
Dienstreisen ins Ausland sind für exportierende Unternehmen in Deutschland unerlässlich.
Entsendet ein Arbeitgeber einen Mitarbeiter ins Ausland, wird der Arbeitgeber ungewollt zum "Krankenversicherer", siehe Haftung des Arbeitgebers
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Beim Abschluss eines Dienstreisekrankenversicherungsvertrages beraten wir Sie gerne.
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Dienstreiseversicherung vom Spezialisten für Auslandsversicherung
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